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   OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 3 U 49/05   

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https://dejure.org/2006,75112
OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 3 U 49/05 (https://dejure.org/2006,75112)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.05.2006 - 3 U 49/05 (https://dejure.org/2006,75112)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 3 U 49/05 (https://dejure.org/2006,75112)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Minderung des Vermögens einer Insolvenzschuldnerin durch Zahlung von Geldbeträgen an Gläubiger außerhalb einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme; Anfechtung einer Gläubigerhandlung wegen des Vorliegens einer inkongruenten Deckung und Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 3 U 49/05
    Dann tritt die Befugnis des Gläubigers, sich mit Hilfe hoheitlicher Zwangsmittel eine rechtsbeständige Sicherung oder Befriedigung der eigenen Forderung zu verschaffen, hinter dem Schutz der Gläubigergesamtheit zurück (vgl. BGHZ 136, 309 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine während der kritischen Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung als inkongruent im Sinne des § 131 InsO anzusehen (vgl. BGHZ 128, 196 ; 136, 309 ; 157, 242 ; vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2003 - IX ZR 215/02 -, ZIP 2003, 1900 ; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rdnr. 26).

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZR 199/02

    Anfechtung von Leistungen zur Abwendung eines angekündigten Insolvenzantrags;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 3 U 49/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine während der kritischen Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung als inkongruent im Sinne des § 131 InsO anzusehen (vgl. BGHZ 128, 196 ; 136, 309 ; 157, 242 ; vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2003 - IX ZR 215/02 -, ZIP 2003, 1900 ; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rdnr. 26).
  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 215/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 3 U 49/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine während der kritischen Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung als inkongruent im Sinne des § 131 InsO anzusehen (vgl. BGHZ 128, 196 ; 136, 309 ; 157, 242 ; vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2003 - IX ZR 215/02 -, ZIP 2003, 1900 ; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rdnr. 26).
  • BGH, 15.12.1994 - IX ZR 24/94

    Anforderungen an Kenntnis von der Begünstigungsabsicht des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 3 U 49/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine während der kritischen Zeit im Wege der Zwangsvollstreckung erlangte Sicherung oder Befriedigung als inkongruent im Sinne des § 131 InsO anzusehen (vgl. BGHZ 128, 196 ; 136, 309 ; 157, 242 ; vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2003 - IX ZR 215/02 -, ZIP 2003, 1900 ; MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 131 Rdnr. 26).
  • BGH, 25.09.1997 - IX ZR 231/96

    Anfechtung der Absicherung einer Forderung im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 10.05.2006 - 3 U 49/05
    Insoweit ist ausreichend, dass der Gläubiger vor oder bei dem Empfang der angefochtenen Leistungen seine unstreitigen Ansprüche vergeblich eingefordert hat, diese verhältnismäßig hoch sind und er keine greifbare Grundlage für die Erwartung sieht, dass der Schuldner genügend flüssige Geldmittel erhalten wird, um die Forderung fristgerecht zu erfüllen (vgl. BGH NJW 1998, 607 [BGH 25.09.1997 - IX ZR 231/96] ).
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